Tur Aufforderung zur Einreichung von Nachweisen über Hautsensibilisatoren in Verbrauchergemischen veröffentlicht von den zuständigen Behörden Dänemarks, Frankreichs, Deutschlands und Irlands am 10. Juni 2022.
Zusammenfassung
- Die Bewertung, ob die Verwendung von hautsensibilisierenden Stoffen in Kerzen sicher ist, sollte auf einer Risikobewertung und nicht auf Gefährdungsüberlegungen basieren.
- Die dermale Exposition gegenüber Duftstoffen beim Abbrennen von Duftkerzen (aerogene Exposition = Ablagerung auf der Haut aus der Atmosphäre) oder beim Umgang mit ihnen (direkter Hautkontakt) hat nachweislich keine nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.
- Die inhalative Exposition gegenüber Duftallergenen hat in einer kontrollierten Studie weder an der Haut noch in den Atemwegen Allergien ausgelöst. Die dermale Auslösung einer bestehenden Hautallergie trat nur bei unrealistisch hoher inhalativer Exposition auf.
- Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Verwendung von als hautsensibilisierend eingestuften Duftstoffen in Duftkerzen unter normalen Bedingungen ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt.
Die European Candle Manufacturers Association aisbl, ECMA, vertritt die Interessen von mehr als 60 europäischen Unternehmen der Kerzenherstellung sowie ihrer nationalen Verbände und Lieferanten. Die ECMA begrüßt die Aufforderung zur Einreichung von Nachweisen, um den möglichen Bedarf an zusätzlichen Regulierungsmaßnahmen für hautsensibilisierende Stoffe in Verbrauchergemischen zur Verhinderung von Hautsensibilisierung und allergischer Kontaktdermatitis in der Bevölkerung zu ermitteln.
Die als hautsensibilisierend eingestuften Stoffe, die in Kerzen für Endverbraucher verwendet werden, stammen fast ausschließlich aus Duftstoffmischungen, die für den charakteristischen Geruch einer Kerze verwendet werden. Solche Duftstoffmischungen können synthetische, naturidentische oder natürliche (komplexe) Stoffe enthalten. Bei der Beurteilung, ob die Verwendung dieser Stoffe in Kerzen sicher ist, sollte die Risikobewertung im Vordergrund stehen und nicht Gefahrenerwägungen. Die
Exposition der Haut gegenüber Duftstoffen während des normalen Gebrauchs einer Kerze ist sehr gering oder nicht vorhanden und hat unseres Wissens keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die wissenschaftlich gut belegt sind:
1. Die dermale Exposition gegenüber Duftallergenen bei normaler Verwendung von Kerzen ist sehr gering, wenn überhaupt vorhanden.
Expositionsmodelle, die von der Industrie und unabhängigen Experten entwickelt wurden, zeigen eindeutig, dass die dermale Exposition gegenüber Duftallergenen aus Duftkerzen äußerst gering ist und daher keine Hautsensibilisierung hervorrufen kann.
Die meisten heute verkauften Duftkerzen sind Behälterkerzen, d.h. der Brennstoff einschließlich der Duftmischung befindet sich in einem Behälter aus Glas, Metall oder anderen Materialien. Die VerbraucherInnen kommen mit hautsensibilisierenden Stoffen, die möglicherweise im Brennstoff enthalten sind, nicht in Berührung, wenn sie die Kerze zum Anzünden vorbereiten oder sie bewegen. Für die Minderheit der Duftkerzen ohne Behälter hat eine Studie des Forschungsinstituts für Duftstoffe (RIFM, Research Institute for Fragrance Materials) gezeigt, dass die Übertragung von Duftstoffen von Duftkerzen auf die Hand sehr gering ist. Für die Induktion einer Hautsensibilisierung beim Menschen wurde ein Sicherheitsabstand von mindestens 2.000 zwischen der resultierenden dermalen Exposition und dem No Effect Level berechnet (Api et al., 2007)1.
2. Das Vorhandensein von Duftstoffen in der Luft durch Kerzen und klinische Studien, die zeigen, dass dieser Expositionsweg unbedenklich ist.
In einer Studie (Petry et al., 2014)2 wurde die Sicherheit der Verbraucherexposition gegenüber Duftstoffen aus Duftkerzen auf der Grundlage von tatsächlichen Kerzenemissionsdaten und Verbraucherexpositionsmodellen bewertet. In dieser Studie wurden die Duftstoffemissionen von zufällig auf dem Markt ausgewählten Duftkerzen in umgebungskontrollierten Emissionskammern gemessen. Die Methodik folgte dem von Petry et al. (2013)3 beschriebenen Rahmenprotokoll für Kerzenemissionsprüfungen in Bezug auf Versuchsaufbau, Prüfprotokoll, Kammerbedingungen und Analysemethoden zur Messung der VOC-Emissionen von Kerzen in Übereinstimmung mit bestehenden ISO4- und ASTM5-Normen.
Die in den Emissionstests ermittelten Kammerkonzentrationen von 8 Duftinhaltsstoffen, einschließlich bekannter hautsensibilisierender Stoffe, wurden rückgerechnet, um eine duftstoffspezifische Emissionsrate für jede Kerze zu bestimmen. Für alle untersuchten Kerzen und Duftstoffe lagen die Emissionsraten zwischen 77 μg/h für Cumarin und 1.760 μg/h für Linalool. Die Emissionsraten wurden dann als Eingabeparameter für die Berechnung von Spitzenwerten und zeitgewichteten Mittelwerten (TWA; 24 Stunden) von Innenraumluftkonzentrationen in Standardwohnungen in der EU verwendet, wobei das weithin anerkannte ConsExpo 1-Box Inhalationsmodell und das RIFM 2-Box Innenraumluftausbreitungsmodell verwendet wurden. Für eine Standardwohnung wurden TWA-Innenraumkonzentrationen von 0,44 μg/m3 (Cumarin) und 10,2 μg/m3 (Linalool) mit dem ConsExpo 1-Box-Modell und 0,17 μg/m3 (Cumarin) und 3,9 μg/m3 (Linalool) mit dem RIFM 2-Box-Modell berechnet (Petry et al. 2014)2, 2014)2. Die berechneten Kurzzeitspitzenkonzentrationen betrugen 2,3/1,1 μg/m3 (1-Box/2-Box) für Cumarin und 51,7/24,4 μg/m3 (1-Box/2-Box) für Linalool.
Berücksichtigt man das tatsächliche Verbraucherverhalten bei der Verwendung von Kerzen, wie es in einer vom belgischen Gesundheitsministerium in Auftrag gegebenen Marktforschungsstudie (IPSOS, 2006)6 ermittelt wurde (d. h. 2,4 Stunden Brenndauer, 8,3 Brennvorgänge pro Monat, 16,9 Stunden Brenndauer in Innenräumen), so ist die jeweilige durchschnittliche monatliche Verbraucherexposition gegenüber Duftstoffen, die von Kerzen freigesetzt werden, etwa zehnmal niedriger als die oben genannten TWA-Konzentrationen in Innenräumen. Dies wurde von Petry et al. (2014) für Limonen gezeigt, für das auf der Grundlage von Kerzenemissions- und Gewohnheitsdaten aus der IPSOS-Marktstudie monatliche durchschnittliche Verbraucherexpositionskonzentrationen von 0,08 μg/m3 (1-Box-Modell) und 0,03 μg/m3 (2-Box-Modell) berechnet wurden.
Die Exposition von Verbrauchern gegenüber Duftstoffen, einschließlich Duftallergenen, die von Duftkerzen freigesetzt werden, berechnet auf der Grundlage von Kerzenemissionstests und Daten zu Verbrauchergewohnheiten und -praktiken, wie von Petry et al. (2014)2 berichtet, ist für die Auslösung einer Hautsensibilisierung nicht relevant. Dies wurde in einer klinischen Studie gezeigt, in der untersucht wurde, ob die Inhalation von Hautallergenen bei bereits sensibilisierten Probanden eine Hautreaktion auslösen kann. Die Studie wurde vom IVDK (Informationsverbund Dermatologischer
Kliniken) in Zusammenarbeit mit der Abteilung Arbeitsmedizin und der Hautklinik der LMU München durchgeführt (Schnuch et al., 2010)7 . 21 Patienten wurden eingeschlossen, von denen 11 positiv auf Isoeugenol und 10 positiv auf Hydroxymethylpentylcyclohexencarboxaldehyd (HICC) im Epikutantest reagierten. In Schutzkleidung, um eine Exposition der Haut zu vermeiden, wurden die Testpersonen zunächst eine Stunde lang in einer Inhalationskammer extrem hohen Dosen von Isoeugenol und HICC (d.h. 1.000 μg/m3) ausgesetzt. Nach der Exposition wurden die Auswirkungen der Inhalationsexposition auf die Haut und die Atemwege gründlich untersucht. Keiner der Probanden zeigte eine Beeinträchtigung der Atemfunktion, jedoch kam es bei 2 von 21 exponierten Probanden zu einem Aufflammen eines bestehenden Kontaktekzems, was darauf hindeutet, dass die Duftallergene nicht direkt auf die Atemwege wirken, sondern in wenigen Einzelfällen nach inhalativer Aufnahme und systemischer Verteilung ein Kontaktekzem auslösen. Bei der Durchführung desselben Experiments mit einer 100-fach niedrigeren Kammerkonzentration (d. h. 10 μg/m3), also einer Luftkonzentration, die im Bereich der höchsten Innenraumluftkonzentrationen liegt, denen Verbraucher nach Petry et al. (2014)2 ausgesetzt sein können, wurden weder Atemwegs- noch Hautreaktionen beobachtet.
Berücksichtigt man, dass die Induktionswerte (die eine Veränderung des Immunsystems und damit eine Allergie auslösen) höher liegen als die Auslösewerte (siehe auch nächster Abschnitt), ist es noch unwahrscheinlicher, dass die beim Abbrennen einer Kerze freigesetzten Konzentrationen von Duftallergenen eine Allergie auslösen können.
3. Die Sensibilisierung der Haut gegenüber Duftallergenen kann durch risikobasierte Maßnahmen vermieden werden.
Allergische Kontaktdermatitis (AKD) durch Duftstoffe ist das Ergebnis einer komplexen Kombination von Faktoren, zu denen das Expositionsmuster, die Stärke des Allergens, die genetische Veranlagung und das Alter einer Person gehören. AKD
tritt in zwei Hauptphasen auf: einer Induktionsphase, in der das Immunsystem auf eine allergische Reaktion vorbereitet und sensibilisiert wird, und einer Erregungsphase, in der diese Reaktion ausgelöst wird. In der Dermatologie ist allgemein anerkannt, dass sowohl die Induktions- als auch die Erregungsphase durch einen Schwellenmechanismus ausgelöst werden. Die Dosis, die die Induktion auslöst, wird im Allgemeinen höher eingeschätzt als der Schwellenwert, der die Erregungsreaktion auslöst. Aus diesem Grund können für jedes Allergen mit Hilfe einer geeigneten Risikobewertungsmethode sichere Grenzwerte zur Vermeidung von Induktion und/oder Auslösung abgeleitet werden (Api et al., 2008)8.
Konservative Risikomanagementmaßnahmen zur Festlegung von Verboten oder Grenzwerten oder zur Festlegung von Kriterien für die Verwendung bestimmter Duftstoffbestandteile, einschließlich Hautsensibilisatoren, wurden bereits von der International Fragrance Association (IFRA) durch die Veröffentlichung von IFRA-Standards umgesetzt. Die IFRA-Standards basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Verbrauchererfahrungen. Die
IFRA-Standards werden regelmäßig überprüft, da sie sich im Laufe der Zeit ändern können. Die von europäischen Herstellern von Kerzen verwendeten Duftmischungen entsprechen in der Regel diesen Standards.
Die aktuelle EU-Gesetzgebung, wie z. B. die CLP-Verordnung, und das Produktverantwortungsprogramm der IFRA gewährleisten ein angemessenes Risikomanagement bei der Verwendung von als hautsensibilisierend eingestuften Duftstoffen und eine angemessene Information der Verbraucher über diese Stoffe in Konsumgütern. Eine Beschränkung aufgrund der Gefahreneinstufung ist daher nicht gerechtfertigt.
NDR-Fernsehsendung über Duftkerzen Fragen & mögliche Reaktionen
Hintergrund
Der NDR möchte am Montag, den 13. November in seinem Programm "Markt" über Duftkerzen berichten (siehe https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/markt/Markt,sen- dung1389832.html). Sie haben einigen ECMA-Mitgliedern oder deren KundInnen Fragen geschickt mit der Bitte, diese zu beantworten. Der Titel der Sendung ("Vorsicht bei Duftkerzen") sowie die Fragen und die Art, wie sie gestellt werden, lassen vermuten, dass der Fernsehbeitrag sowohl bei KundInnen als auch bei EndverbraucherInnen Fragen aufwerfen wird.
Ich habe den Redakteur kontaktiert, um einige Punkte zu klären und allgemeinere Antworten auf die Fragen zu geben. Sie haben mich zu einem Interview eingeladen, das ich am 8. November gegeben habe. Ich hoffe, dass es ein wenig geholfen hat, aber ich fürchte, dass es nichts an ihrer sensationslüsternen Haltung ändern wird, wenn man sich die Fragen ansieht, die sie gestellt haben. Ich schlage daher vor, sich auf Fragen vorzubereiten, die nach der Ausstrahlung des Beitrags gestellt werden könnten. Die folgenden Informationen können dabei helfen.
II. Aufgeworfene Fragen und mögliche Antworten
1. Einleitung
"Im Rahmen einer Recherche für das NDR Fernsehen haben wir die Auswirkungen von Duftkerzen und Räucherstäbchen auf den menschlichen Körper und die Natur untersucht.
Wir haben uns unter anderem folgende Produkte angeschaut, die Sie verkaufen:
[...]
Die von uns befragten ExpertInnen des Umweltbundesamtes haben uns mitgeteilt, dass die in den Produkten enthaltenen Duftstoffe die Fortpflanzungsorgane gefährden, Allergien auslösen und sich negativ auf die Atemwege auswirken können. Ein weiterer Kritikpunkt an Kerzen ist, dass sich die Duftstoffe beim Abbrennen chemisch weiter verändern können, so dass zusätzliche Schadstoffe eingeatmet werden können."
Bitte beachten Sie, dass anscheinend alle die gleiche Einleitung erhalten haben, unabhängig davon, ob ihre Produkte tatsächlich eingestuft sind oder nur die EUH208 tragen müssen, die die VerbraucherInen auf mögliche Hautsensibilisierungen hinweist. Ich gehe davon aus, dass sie eine allgemeine Anfrage an das Umweltbundesamt gestellt haben und einer ihrer Toxikologen, der ein bekannter Kritiker von parfümierten Konsumgütern ist, ein düsteres Bild gezeichnet hat, dass diese Produkte ein Risiko für die Gesundheit der Verbraucher im Allgemeinen darstellen könnten. Auf diese eher allgemeine Aussage stützen sich die Redakteure in ihrem Bericht.
2 Wichtige Aspekte
2.1 Allergien
Es ist sehr schwierig und manchmal unmöglich, Kerzen ohne "Allergene" (= als sensibilisierend eingestufte Bestandteile des Duftes) herzustellen, wenn ein bestimmter Duft oder eine bestimmte Duftintensität gewünscht wird. Gemäß der CLP-Verordnung müssen Allergene, die einen bestimmten Prozentsatz überschreiten, auf dem Etikett angegeben werden, damit empfindliche Personen oder Personen mit einer bestehenden Allergie eine sachkundige Wahl treffen und die Produkte sicher verwenden können. Wenn Allergene vorhanden sind, aber unter den relevanten Werten liegen, geht die CLP-Verordnung nicht von einem Risiko aus und sie müssen daher nicht angegeben werden.
Allergene sind Stoffe, die bei Personen, die gegenüber diesem bestimmten Stoff empfindlich sind, eine allergische Reaktion hervorrufen können, wenn diese Personen dem Stoff lange genug und in ausreichend hoher Konzentration ausgesetzt sind. Allergene in Duftkerzen sind jedoch (fast) immer Hautsensibilisatoren, d.h. es ist ein längerer Hautkontakt erforderlich, um eine allergische Reaktion auszulösen. Bei Kerzen kommt es jedoch entweder nur zu einem sehr kurzen Hautkontakt, wenn die Kerze aufgestellt oder bewegt wird, oder es gibt überhaupt keinen Hautkontakt, z. B. bei einer Behälterkerze, bei der sich das Duftwachs im Inneren des Behälters befindet.
Hinsichtlich einer möglichen Gefährdung durch Einatmen von Hautsensibilisatoren haben wissenschaftliche Untersuchungen, u.a. auch eine Studie des Umweltbundesamtes, gezeigt, dass selbst Personen mit nachgewiesener Allergie nur dann und nur sporadisch allergische Symptome zeigen, wenn sie extrem hohen Konzentrationen des Stoffes ausgesetzt sind - was bei der üblichen Verwendung von Duftkerzen völlig unrealistisch ist.
[Hinweis: Ausführlichere Informationen zu Allergien, warum von Duftkerzen kein nennenswertes Risiko ausgeht und die Studien, die dies belegen, finden sich in unserem Beitrag zum Call for Evidence on Skin Sensitisers in Consumer Mixtures vom 27. Oktober 2022, den du im Anhang dieser E-Mail finden].
2.2 Emission von gefährlichen Düften, Ruß, Partikeln und Verbrennungsprodukten
Die Freisetzung von Gerüchen ist gewollt, da man sonst nichts riechen würde.
Wie bei allen Verbrennungsprozessen werden auch bei Kerzen sehr geringe Mengen an Ruß und typischen Verbrennungsprodukten wie z.B. Formaldehyd freigesetzt. Für die Bewertung der Emissionen gibt es europäische Normen - EN 15426 für Ruß und EN 16738 / EN 16739 für die Emissionssicherheit. Durch die Verwendung hochwertiger Rohstoffe und die Auswahl des für den jeweiligen Kerzentyp am besten geeigneten Dochts ist die Verbrennung nahezu vollständig und die Emissionen liegen in der Regel weit unter den Werten, die Anlass zur Besorgnis geben.
Der Verband hat vor einigen Jahren die bisher umfassendste wissenschaftliche Studie über die Emissionen von Duftkerzen aus verschiedenen Wachsen und Düften in Auftrag gegeben. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die emittierten Konzentrationen potenzieller Schadstoffe in den meisten Fällen weit unter den strengsten Richt- und Referenzwerten liegen. Die Zusammenfassung der Studie ist auf unserer Website zu finden (https://candle- seurope.com/research-science/, die vollständige Studie kann kostenlos unter https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0160412021002154 heruntergeladen werden).
2.3 Bei der Verbrennung werden die Duftstoffe chemisch verändert und die entstehenden Produkte können gesundheitsschädlich sein.
[Anmerkung: Dies ist eine Aussage, die der Vertreter des Umweltbundesamtes gemacht haben soll. Ich habe aber keine Ahnung, ob sie etwas haben, womit sie ihre Aussage belegen können, oder ob es nur eine Vermutung ist].
Es ist beabsichtigt, den größten Teil des Duftstoffes zu emittieren, um den gewünschten Geruch zu erzeugen, und nicht zu verbrennen. Ein Teil des Duftstoffes wird jedoch verbrannt. Durch die Auswahl des für den jeweiligen Kerzentyp am besten geeigneten Dochts wird eine nahezu vollständige Verbrennung erreicht, so dass die Emission unerwünschter Stoffe sehr gering ist. In der unter 2.2 erwähnten Studie wurden nicht nur die typischen Verbrennungsprodukte gemessen, sondern auch ein VOC-Screening durchgeführt. Dabei wurden neben den typischen und zu erwartenden Verbrennungsprodukten keine nennenswerten Mengen an Stoffen festgestellt, die sich aus den Inhaltsstoffen der Duftstoffe während der Verbrennung gebildet haben könnten. Sollte das Umweltbundesamt begründete Hinweise darauf haben, dass Duftkerzen bedenkliche Verbrennungsprodukte erzeugen, wären wir selbstverständlich an einer Überprüfung und Bewertung der Daten interessiert.
2.4 Unzureichende Angaben zu Inhaltsstoffen
Ein Punkt, der kritisiert wurde, ist, dass nicht alle Inhaltsstoffe auf dem Etikett angegeben sind und die VerbraucherInnen daher keine Möglichkeit haben, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, die Inhaltsstoffe von Kerzen aufzulisten - es sei denn, ein Inhaltsstoff ist als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft. In der CLP-Verordnung ist genau festgelegt, welche Stoffe ab welchem Niveau aufgelistet werden müssen und welche Gefahren- und Sicherheitshinweise gegeben werden müssen. Stoffe, die nicht aufgelistet sind, sind entweder nicht vorhanden oder gelten als sicher. VerbraucherInnen, die z. B. aufgrund einer Allergie eine bewusste Entscheidung treffen und besonders vorsichtig sein wollen, haben somit die Möglichkeit, dies zu tun.